Musikwirtschaft

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Zur Musikwirtschaft gehören die selbstständigen Künstler- und Kulturberufe der Urheber (Komponisten, Textdichter und Producer/Musikregisseure), die Musiker (Interpreten) sowie die unterschiedlichen Ensembleformen der erwerbswirtschaftlich tätigen Musikgruppen. Daneben existiert eine Vielzahl weiterer Musikberufe, wie zum Beispiel Bühnenkünstler und Musiklehrer.

Zu den produzierenden und verbreitenden Unternehmen zählen die Verlage von Tonträgern, gemeinhin als Tonträgerindustrie bezeichnet, die Musikverlage, der Musikfachhandel, die Theater-/Konzertveranstalter, die Konzertdirektionen und die Agenturen sowie kommerzielle Musiktheaterproduktionen, Musicalbühnen und Musikfestivals. Neben den Musikalienhändlern werden auch der Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern aufgenommen.

Quelle: 2. Bericht Kultur- und Kreativwirtschaft in der Europäischen Metropolregion Nürnberg, 2019